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Kursreglement Ruysschaert

  1. Die Schüler(innen) sprechen überall die Zielsprache. Während des ganzen Kurses, im Klassenzimmer und auch auβerhalb des Klassenzimmers. Wer sich nicht an diese Regel hält, kann vom Kurs ausgeschlossen werden. Die Entscheidung des Veranstalters ist verbindlich.
  2. Es ist den Schülern und Schülerinnen verboten aufs Zimmer eines anderen Schülers bzw. einer anderen Schülerin zu gehen.
  3. Jeder benimmt sich den anderen gegenüber korrekt und respektvoll. Die Instruktionen des Veranstalters (der Lehrer(innen), des Monitors bzw. der Monitorin und der Direktion) und der Schule werden streng nachgefolgt, sowohl während des Unterrichts als außerhalb des Unterrichts. Der Veranstalter und die Schule haben Ethik auf ihre Fahne geschrieben und akzeptieren unter keinen Bedingungen Drogen- und/oder Alkoholgebrauch der Schüler(innen). Verletzung des ethischen Kodex gibt Anlass zum unmittelbaren Ausschluss.
  4. Amouröse Beziehungen werden nicht geduldet.
  5. Der Schüler bzw. die Schülerin, der bzw. die rauchen möchte, soll mindestens 16 Jahre alt sein und soll am Anfang des Kurses bei der Direktion eine schriftliche Erlaubnis der Eltern einreichen.
  6. MP3-Spieler, iPod, Radio und Tablets sind nicht erlaubt (wir möchten den Kontakt zur Muttersprache für eine Woche ausschlieβen).
  7. Der Gebrauch des Handys ist vollkommen verboten. Wer anrufen möchte, kann dies im Sekretariat machen.
  8. Der Veranstalter ist nicht mehr verantwortlich für den Schüler bzw. die Schülerin, der bzw. die das Institut verlässt.
  9. Falls ein Schüler bzw. eine Schülerin Gebäuden, Materialien oder Dritten Schaden zufügt, soll der Schüler bzw. die Schülerin und / oder seine bzw. ihre Eltern den Schaden ersetzen.
  10. Die Eltern erlauben den Organisatoren bei normalen Krankheitssymptomen (so wie Fieber, Schmerzen, Wunden, usw.) ohne ärztliche Beratung den ersten medizinischen Beistand zu leisten. Die Organisatoren verpflichten sich dabei wie jene andere Person in einer vergleichbaren Situation zu handeln. Die Eltern verpflichten sich, jegliche Allergien des Kindes für geläufige Medikamente bei der Anmeldung anzugeben. Falls eine explizite Angabe fehlt, wird unterstellt, dass der Schüler bzw. die Schülerin keine solchen Allergien hat. Die Organisatoren verpflichten sich weiterhin dazu, bei ernsthaften Symptomen die Eltern zu informieren und so schnell wie möglich einen Arzt zu kontaktieren.
  11. Der Veranstalter ist nicht für den Verlust oder das Vergessen von persönlichen Gegenständen verantwortlich.
  12. Der Gebrauch von Sprühdosen (mit Treibgas) ist wegen der Hochempfindlichkeit des Alarmsystems untersagt. Bei – auch unbeabsichtigter – Aktivierung des Alarmsystems werden jegliche Schaden an der Schule sowie die Gebühren der Feuerwehr vom Täter erstattet.
  13. Verletzung des Kursreglements kann zum Ausschluss des Kurses führen. Die Entscheidung des Veranstalters ist in diesem Fall verbindlich. Bei Ausschluss holen Eltern ihr Kind noch am gleichen Tag ab.
  14. Wenn ein Schüler bzw. eine Schülerin vom Kurs ausgeschlossen wird oder das Institut freiwillig verlässt, zahlen wir 100 Euro vom Gesamtbetrag zurück insofern der Gesamtbetrag bereits überwiesen wurde, falls die Abfahrt innerhalb den ersten Tag des Kurses stattfindet. Danach gibt es keine Rückerstattung mehr. Jede Rückerstattung erfolgt nach Abzug eventueller Rabatte.
  15. Die Eltern erlauben den Organisatoren, während des Kurses Stimmungsbilder mit eventuellen Bildern des Schülers bzw. der Schülerin zu nehmen, die bei der Werbung der Organisation – ganz gleich in welcher Form (Broschüre, Internet, usw.) – verwendet werden können und dürfen.
  16. Indem man sich anmeldet, akzeptiert man explizit das derzeitige Kursreglement.
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